Rheinhard´s Ingeneur Kalender

Forfatter: A. Rheinhard

År: 1882

Forlag: J.F. Bergmann

Sted: Weisbaden

Sider: 180

UDK: 625.70

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Side af 340 Forrige Næste
132 Für 2 Pferdebahngleise sind zusammen 4,m8 zuzuschlagen. Unter 9,m5 sollte die Breite des Fahrdamms nicht sinken, das Maximum der Breite desselben beträgt gewöhnlich 15m, sodass hier also 6 Wagen neben- einander Platz finden. Trottoirs in Städten sollen ein Seitengefüll von ca. 2,5ü/n bis 4nl0 (in der Regel 3°/u) erhalten und 12—-15CIn über die anstossende Fahrbahn- rinne gelegt werden. Pie Trottoirs sollen dem Gefall der Strassen J folgen. Eine Vermehrung oder Verminderung der Trottoirhöhe auf 17cm bezw. bis zu 10cm ist da zulässig, wo die anstossenden Kaudelrinnen des Wasserabzugs halber ein dem Strasäenvisir nicht parallel laufendes Ge- fall erhalten können, oder wo mit verschiedenen Steigungen angelegte Strassen sich schneiden. Bei Einfahrten dürfen die Bandsteine um ca. 5cnl niederer als das durchlaufende Trottoir angelegt werden. Der Pfeil der Wölbung städtischer Strassen soll bei sehr grosser Breite und bei Verwendung von Steinpflaster '/so der Fahrbahnbreite betragen und erhöht sich derselbe in schmalen Strassen von 5—6la Breite bis auf V40 bei inacadamisirten Strassen, vou letzterer Breite beträgt der Pfeil in der Kegel Vis und vermindert sich derselbe bei wachsender Breite bis auf >/ioc> bei Asphaltstrassen endlich wird die Pfeilhöhe zu j/ioo—V300 angenommen. Die Anlage von Vorgärten vou mindestens 4,m0 Breite empfiehlt sich in Strassen mit geringem Verkehr (l’rivatstrassen) oder da, wo ein (stärkerer Verkehr erst in späterer Zeit zu erwarten ist, so dass dio dann zu erbreiteruden Trottoirs die Stelle der Vorgärten einnehmen. Der Abstand der Bäume beträgt in Paris 6—8“, ihre Entfernung von der Vorderkante der Bordsteine 1—1,"‘5. Die Bäume werden mit einem Steinkranz und mit einer gusseisernen Rosette vou 2m Durchmesser eingefriedigt. Zum Schutz der Bäume werden Eisenstäbe mit .Draht- geflecht oder wie in Leipzig Korbgoflechte von je 2'“ Höhe angebracht. Liiternoupfosten stehen in Paris (nach der Hausscite zu gerichtet) 0,m25—0,m7 von derselben Kante ab. Reitwege sollen 3,m0 Breite erhalten und sind in die Mitte der Strassen zu legen. Pie Strasseuabstände betragen in der Kegel zwischen 40 und 120’"; dieselben sind um so geringer, je weniger ein Bedürfnis» zur Auf- führung vou Hintergebäuden, von .Fabrikanlagen, von Garten u. s. w. vorliegt. Arbeiterquartiere haben daher die geringste, Villenquartiere dagegen gewöhnlich die grösste Blocktiefe. Grössere Blöcke können noch durch Neben (Privat-)strasse 11 (von nicht unter 15"‘ Breite) durchschnitten werden. Als Minimum für die Tiefe der Blöcke bei Arbeiterwolmungen. sind 20,n, bei freistehenden Wohuhäuseru 30™ anzunehmeu. Industrielle und landwirthsch. Anlagen bedürfen in der .Regel Blocktiefeu von 100—300"'. Pferdebahnen. Die Geschwindigkeit soll beim Personcntransport nicht unter 2m be- tragen, steigt jedoch hierbei in der Kegel auch nicht über 3,‘"3. Nimmt man die mittlere Zugkraft eines Pferdes zu 60 kg und die mittlere Gesell wiudig- keit zu l,m4 an, so ergibt sich nach der M11 schek’sehen Formel, sieho Seite 82, dio Arbeitszeit z = 3,2 Stunden für horizontal angelegte Strassen, auf welchen der Transport mit 3m (jreschwindigkeit stattfinden soll und wobei sich die Zugkraft pro Pferd auf 18 kg, iuclus. 9 kg für die eigene Fortbewegung über auf 27 kg stellt; die pro Tag zurückgelegte Wegstrecke beträgt alsdann 34,0 km. Der Widerstandsooüfficiont be- trägt bei Pferdebahnen nach Rühl mann >/i5o- ^as Gewicht eines be- lasteten von einem 375 kg schweren l’ferd gezogenen Wagens ist zu ca. 2750 kg anzunehmen. Unter Zugrundelegung einer mittleren Arbeits- zeit von 8 Stunden ergibt sich bei einer mit s ansteigenden Strecke die Geschwindigkeit bei der Bergfahrt Vt = 3 — 73.8 und für dio Thalfahrt mit Zugsgefäll v, = 3 -f- 73.s. Bei Steigungen von 3% sinkt hiernach die Geschwindigkeit auf 0,m 8 pro Secunde, die Max i m a 1 s teig uag ist in dor Regel zu 2,5%, bei Vorspann zu 6ll/0 anzunehmen. Curven von 12—15nt Minimalradius sind noch zulässig. Bei Zugsgefallen ist der Einfluss der Steigung unbedeutend.